Warum einen e.V. gründen?

Der eingetragene Verein (e.V.) zählt in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Rund 600.000 eingetragene Vereine gibt es hierzulande. Fast ausnahmslos handelt es sich dabei um sogenannte Idealvereine, die also keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.

Die Rechtsform des e.V. wird regelmäßig gewählt, wenn

  • sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammen schließt und
  • Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert von statten gehen sollen.

     

Vorteile des e.V. sind:

  • Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt.
  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der e.V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden
  • Der e.V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein (das kann eine GbR z. B. nicht).
  • Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
  • Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder ("one man, one vote")
  • Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).

Nachteile des e.V. sind:

  • Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
  • Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
  • Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.

 

Was kostet die Gründung eines e.V.?

Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus

  • der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (11,60 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
  • der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 € bei normalen Vereinsgründungen mit 3.000 € Gegenstandswert)
  • die Bekanntmachung der Eintragung (10 bis 30 €)

Zusammen sind das ca. 75 bis 120 €.
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).

 

 

Quellen: www.vereinsknowhow.de